Alles rund um die Einführung Ihrer BKV

Eine Betriebliche Kranken­versicherung der SDK GESUNDWERKER für Ihre Beschäftigten zu organisieren, ist gar nicht so kompliziert. Wir stehen Ihnen bei allen Schritten der Einführung zur Seite. Mit Ihrer Unterschrift ist unsere Aufgabe lange nicht beendet. Auch nach Vertragsabschluss unterstützen wir Sie bei der Bestandsbetreuung und bei Vertragsanpassungen.

Glückliche Menschen im Anzug schütteln einander die Hände.

Optimal versichert in nur sechs Schritten

Dokumente liegen neben einer Person, die auf ihrem Laptop etwas tippt.

1. Informieren:

In einem Erstgespräch informieren wir Sie über die Möglichkeiten und Inhalte einer Betrieblichen Kranken­versicherung (BKV). Wir klären die Finanzierungsmöglichkeiten, die Optionen der Gruppenbildungen sowie die tariflichen Leistungen.

2. Bedürfnisse klären:

Mithilfe einer Checkliste oder Firmendokumentation werden die wichtigsten Unternehmensdaten und die jeweiligen Absicherungswünsche genau erfasst. Das macht das Klären der Rahmenbedingungen einfach und überschaubar.

3. BKV-Vertrag abschließen:

Sobald der endgültige Versorgungsumfang (Beginn, Tarife, Finanzierung, evtl. Gruppenbildung) und die Rahmenbedingungen geklärt sind, wird ein BKV-Vertrag erstellt, der alle Eckdaten fixiert. Gleichzeitig erhalten Sie auch die gültigen Versicherungs­bedingungen, die Sie über einen QR-Code jederzeit abrufen können.

Zwei Personen schütteln sich die Hand.

4. Mitarbeiter informieren und aufnehmen: 

Jetzt heißt es, die Mitarbeitenden über den BKV-Vertrag zu informieren. Je nach Finanzierungsart erfolgt im Anschluss die Aufnahme in die Versicherung. Bei Arbeitgeberfinanzierung: nach Zustimmung der Mitarbeitenden mittels einer von uns vorgefertigten Datei. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Übersicht über alle versicherten Mitarbeitenden. Bei Arbeit­nehmerfinanzierung bzw. Aufnahme von Familienmitgliedern: durch Einzelanträge. Hier ist eine Einzugsermächtigung der Mitarbeitenden notwendig. Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine App zur Verfügung.

5. Betriebsvereinbarung erstellen:

Für eine nachvollziehbare Absicherung empfehlen wir, die BKV im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder Versorgungsordnung zu dokumentieren. Gerne stellen wir Ihnen hierfür ein Muster zur Verfügung.

6. Von weiteren Services profitieren:

Auf Wunsch erhalten Sie ab 10 policierten Mitarbeitenden eine Gesundheitskarte für Ihre Belegschaft. Gerne stellen wir Ihnen auch unsere SDK BKV-Siegelauszeichnung "Gesundheitsorientiertes Unternehmen" zur Verfügung.

Wie Sie Ihre Mitarbeitenden informieren

  • Die üblichen Kom­mu­ni­ka­tionskanäle nutzen: Am besten informieren Sie Ihre Arbeit­nehmer auf einer Betriebs- oder Mitarbeiterversammlung über das neue Versicherungsangebot. Oder Sie nutzen die üblichen Kanäle (E-Mail, Intranet etc.). Egal welchen Weg Sie wählen, wir unterstützen Sie gerne dabei.
  • Vorteile schriftlich kommunizieren: Es ist zudem hilfreich, die Vorteile noch einmal schriftlich an Ihre Mitarbeitenden zu versenden. Gerne stellen wir Ihnen eine Vorteilsargumentation zur Verfügung.
  • Das persönliche Gespräch anbieten: Wichtige Themen, wie zum Beispiel konkrete Fragen zum Leistungsangebot oder die Absicherung von Angehörigen, können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Dazu eignen sich Beratungstage oder regelmäßige Informationsstunden.
  • Ver­siche­rungs­schutz beantragen: Je nach Finanzierungsart und Unternehmensgröße erfolgt die Aufnahme der Mitarbeitenden in die BKV sowie die dazu notwendige Datenübermittlung auf unterschiedliche Weise. 
  • Versicherungsschein erhalten: Alle Mitarbeitenden erhalten einen Versicherungsschein direkt von der SDK. Ist ein stationärer Ver­siche­rungs­schutz vereinbart, erhalten sie zusätzlich eine Chipkarte.
  • Familienangehörige aufnehmen: Auch gesetzlich krankenversicherte Familienangehörige können die Firmenkonditionen in Anspruch nehmen. Die Beitragszahlung erfolgt direkt vom Konto der Arbeit­nehmer. 

Sie haben noch Fragen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Wir beantworten Ihnen alle häufig gestellte Fragen.

Der Versicherungsnehmer ist abhängig von der Finanzierungsart. Bei Arbeitgeberfinanzierung ist es der Arbeitgeber, bei Arbeit­nehmerfinanzierung der Arbeit­nehmer. Versicherte Person ist immer der Mitarbeitende bzw. seine/ihre Familienangehörigen.

Abhängig von der jeweiligen Finanzierung: Bei einer Arbeitgeberfinanzierung übernimmt der Arbeitgeber die Beitragszahlung für den Mitarbeitenden. Die Beiträge für die Familienangehörigen wiederum trägt der Mitarbeitende selbst. Bei einer Arbeit­nehmerfinanzierung erfolgt die Beitragszahlung durch den Mitarbeitenden.

Originalrechnungen werden unter Angabe der Mitgliedsnummer und der Bankverbindung an die SDK gesendet oder per SDK-App eingereicht. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: www.sdk.de/meine-sdk/news-services/apps/sdk-app/ . Die Leistungsabrechnung erhalten die Mitarbeitenden dann per Post an ihre Privatadresse. Den Erstattungsbetrag überweist die SDK auf das private Konto des Mitarbeitenden.

Abhängig von der Betriebsgröße und der Branche kann auf die Risikoprüfung verzichtet werden. Voraussetzungen sind ein einheitlicher Versicherungsumfang, ein einheitlicher Versicherungsbeginn und eine Mindestanzahl von Mitarbeiterabsicherungen (je nach Betriebsgröße). Bei einer Arbeitgeberfinanzierung erhalten alle Mitarbeitenden oder eine ausgewählte Gruppe des Unternehmens zum gleichen Versicherungsbeginn einen einheitlichen Ver­siche­rungs­schutz. Neben dem Verzicht auf die Gesundheitsprüfung bieten wir auch die listenmäßige Aufnahme an.

Wir beraten Sie und erarbeiten zusammen individuelle Lösungen.

Eine Frau und ein Mann telefonieren mit einem Headset.

Für uns als Gesundheitsspezialist gehört es dazu, dass Sie umfassend informiert bleiben. Deshalb nehmen wir uns persönlich Zeit – für Fragen und Anliegen aller Art, für Mitglieder und Neukunden.

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